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Wasserkocher Verda 1,5L 2200W Kalkfilter LED Beleuchtung Kabelloss Glas SN0615L
€ 9.23
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Description
VERDA? SN0615LVERDA SN0615L
Glas Wasserkocher
1,5 Liter Volumen und blaue LED-Innenbeleuchtung
Der leistungsstarke Wasserkocher mit dem zeitlosen Material aus Glas und exklusiver blauer LED Innenbeleuchtung. Durch die Leistung von 2200 Watt haben Sie auf die Schnelle heißes Wasser.
Die Glaskanne hat ein Fassungsvermögen von 1,5 Liter. Ein integrierter Kalkfilter in der Ausguss-Tülle ist gerade bei kalkhaltigem Leitungswasser von großem Nutzen.
Produktmerkmale:
kabelloser Wasserkocher mit 2200W Leistung
Wasserbehälter aus hitzebeständigem Sicherheitsglas
Kalkfilter zum schutz vor einem pudrigen Geschmack
Exklusives Design durch blaue LED Innenraumbeleuchtung
Automatische Abschaltung
Jederzeit manuell Abschaltbar
ergonomischer Griff mit Schalter
OneTouch-Verschluss
Leichte Reinigung
Wasserstandanzeige mit Maßeinheitsskala
Trockenkoch- und Überhitzungsschutz
Basisstation mit Kabelaufwicklung
Marke:
VERDA
Modell:
SN0615L
Typ:
Glas Wasserkocher
Spannungsversorgung:
230V, 50Hz
Leistung:
2200 Watt max.
Farbe LED:
Blau
Kapazität:
1,5 L
Material:
Glas, Edelstahl
Kunststoff (BPA frei, lebensmittelecht)
Kabellänge:
ca. 70 cm
Gewicht:
ca. 1,7 kg
1x Wasserkocher VERDA SN0615L
Bedienungsanleitung
Die Zufriedenheit unserer Kunden ist unser höchstes Ziel!
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Da wir solche Geräte verkaufen, die Batterien und Akkus enthalten, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann.
Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und werden wieder verwertet.
Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden an:
SELLNET GmbH
Luisenstr. 26
15230 Frankfurt (Oder)
oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf für Endnutzer für die üblichen Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Zeichen mit der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen.
Unter diesen Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:
? Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
? Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
? Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Wichtiger Hinweis zu Lithiumbatterien und Akkupacks:
Lithiumbatterien und Akkupacks dürfen nur im entladenen Zustand an uns zurückgesandt oder in die Altbatteriesammelgefäße beim Handel und bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern gegeben werden. Bei nicht vollständig entladenen Batterien muss Vorsorge gegen Kurzschlüsse getroffen werden.
Definition: "Lithiumbatterien" sind einmal entladbare Lithium-Primärbatterien; "Akkupacks" umfassen auch Akkumulatoren der Systeme Blei, Nickel-Cadmium, Nickel-Metallhydrid und Lithium.
Der Zustand "vollständige Entladung" ist gegeben, wenn das übliche Gebrauchsende (zum Beispiel Abschalten des Gerätes bei Erreichen der Entladeschlussspannung oder einsetzende Funktionsbeeinträchtigungen wegen unzureichender Batteriekapazität) erreicht ist. Um einen Kurzschluss zu verhindern müssen die Pole mit Klebestreifen isoliert werden.
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Gebrauchte Elektro-und Elektronikgeräte dürfen gemäßeuropäischer Vorgaben [RICHTLINIE 2002/96/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Januar 2003 über Elektro-und Elektronik-Altgeräte] nicht mehr zum unsortierten Siedlungsabfall gegeben werden. Sie müssen getrennt erfasst werden.
Das Symbol der Abfalltonne auf Rädern weist auf die Notwendigkeit der getrennten Sammlung hin.
- Helfen auch Sie mit beim Umweltschutz und sorgen dafür, dieses Gerät, wenn Sie es nicht mehr weiter nutzen wollen, in die hierfür vorgesehenen Systeme der Getrenntsammlung zu geben.
Die unsachgemäße Entsorgung von Elektro-Altgeräten gefährdet Mensch und Umwelt!
Elektrogeräte bestehen aus vielen verschiedenen Substanzen; darunter sind wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige Flammschutzmittel. Mit dem Elektro-Gesetz wird der Einsatz dieser Stoffe in Neugeräten stark eingeschränkt. In einigen Bauteilen jedoch kann heute auf ihre Verwendung noch nicht verzichtet werden, so dass die Altgeräte häufig noch erhebliche Mengen an Schadstoffen enthalten.
In Deutschland sind Sie gesetzlich [Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro-und Elektronikgeräten (Elektro-und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) vom 16. März 2005] verpflichtet, ein Altgerät einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kommunen) haben hierzu Sammelstellen eingerichtet, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten ihres Gebietes für Sie kostenfrei entgegengenommen werden. Möglicherweise holen die rechtlichen Entsorgungsträger die Altgeräte auch bei den privaten Haushalten ab. - Bitte informieren Sie sich über ihren lokalen Abfallkalender oder bei Ihrer Stadt-oder Ihrer Gemeindeverwaltung über die in Ihrem Gebiet zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten.
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